DGUV V3 Prüfung: ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die konkrete Frist legt der Betreiber über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV fest; die Tabellen 1A und 1B der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 liefern dafür Richtwerte.

Ortsfeste elektrische Anlagen werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft, ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN EN 50699 (VDE 0702), nach Instandsetzung nach DIN EN 50678 (VDE 0701). Prüfen darf eine befähigte Person nach TRBS 1203 – in der Regel eine Elektrofachkraft mit geeigneter Messtechnik.

Was geprüft wird

  • Ortsfeste Anlagen: Verteiler, Unterverteilungen, fest angeschlossene Maschinen und Beleuchtung
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel: Geräte mit Stecker, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) inklusive Auslöseprüfung
  • Prüfprotokolle, Prüfplaketten und Mängellisten je Anlage und Standort

Was wir übernehmen

  1. Bestand an Anlagen und Betriebsmitteln erfassen und Prüffristen begründet festlegen
  2. Befähigte Prüfer nach TRBS 1203 beauftragen und Termine mit dem Betriebsablauf abstimmen
  3. Prüfprotokolle zentral ablegen, Mängel nachverfolgen und Folgetermine überwachen

Die gesetzliche Betreiberverantwortung verbleibt beim Betreiber. Wir übernehmen Ermittlung, Organisation, Koordination und Dokumentation.

Prüffristen Elektrotechnik

AnlagenartPrüfungRichtfristRechtsgrundlage
Elektrische Anlagen und ortsfeste BetriebsmittelWiederholungsprüfung4 JahreDGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A
Elektrische Anlagen in Räumen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700)Wiederholungsprüfung1 JahrDGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A
Ortsveränderliche BetriebsmittelWiederholungsprüfungRichtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; bei Fehlerquote unter 2 % bis 1 Jahr (Werkstatt) bzw. 2 Jahre (Büro)DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1B
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in stationären AnlagenBetätigen der Prüftaste durch den Benutzer6 MonateDGUV Vorschrift 3, Tabelle 1C
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären AnlagenBetätigen der Prüftaste durch den BenutzerarbeitstäglichDGUV Vorschrift 3, Tabelle 1C

Richtwerte und Höchstfristen. Die verbindliche Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und gegebenenfalls Landesrecht. Alle Prüffristen im Überblick

Weitere Prüfbereiche

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