DGUV V3 Prüfung: ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die konkrete Frist legt der Betreiber über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV fest; die Tabellen 1A und 1B der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 liefern dafür Richtwerte.
Ortsfeste elektrische Anlagen werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft, ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN EN 50699 (VDE 0702), nach Instandsetzung nach DIN EN 50678 (VDE 0701). Prüfen darf eine befähigte Person nach TRBS 1203 – in der Regel eine Elektrofachkraft mit geeigneter Messtechnik.
Was geprüft wird
- Ortsfeste Anlagen: Verteiler, Unterverteilungen, fest angeschlossene Maschinen und Beleuchtung
- Ortsveränderliche Betriebsmittel: Geräte mit Stecker, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) inklusive Auslöseprüfung
- Prüfprotokolle, Prüfplaketten und Mängellisten je Anlage und Standort
Was wir übernehmen
- Bestand an Anlagen und Betriebsmitteln erfassen und Prüffristen begründet festlegen
- Befähigte Prüfer nach TRBS 1203 beauftragen und Termine mit dem Betriebsablauf abstimmen
- Prüfprotokolle zentral ablegen, Mängel nachverfolgen und Folgetermine überwachen
Die gesetzliche Betreiberverantwortung verbleibt beim Betreiber. Wir übernehmen Ermittlung, Organisation, Koordination und Dokumentation.
Prüffristen Elektrotechnik
| Anlagenart | Prüfung | Richtfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | Wiederholungsprüfung | 4 Jahre | DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A |
| Elektrische Anlagen in Räumen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | Wiederholungsprüfung | 1 Jahr | DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel | Wiederholungsprüfung | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; bei Fehlerquote unter 2 % bis 1 Jahr (Werkstatt) bzw. 2 Jahre (Büro) | DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1B |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in stationären Anlagen | Betätigen der Prüftaste durch den Benutzer | 6 Monate | DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1C |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | Betätigen der Prüftaste durch den Benutzer | arbeitstäglich | DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1C |
Richtwerte und Höchstfristen. Die verbindliche Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und gegebenenfalls Landesrecht. Alle Prüffristen im Überblick
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