Brandschutzprüfung: Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher und Sicherheitstechnik
Brandschutztechnische Anlagen unterliegen einem Geflecht aus Arbeitsschutzrecht, Normen und Landesbaurecht. Feuerlöscher sind nach ASR A2.2 mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen. Brandmeldeanlagen werden nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-1 vierteljährlich inspiziert und jährlich gewartet.
In Sonderbauten schreiben die Prüfverordnungen der Bundesländer zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige vor – für Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Rauchabzugsanlagen in der Regel alle drei Jahre.
Was geprüft wird
- Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungseinrichtungen
- Tragbare Feuerlöscher und Wandhydranten
- Sicherheitsbeleuchtung und Rettungswegkennzeichnung
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Feststellanlagen an Brandschutztüren
Was wir übernehmen
- Brandschutztechnische Anlagen erfassen und Prüfpflichten nach Arbeitsschutz- und Landesrecht zuordnen
- Sachkundige, Fachfirmen und Prüfsachverständige beauftragen und Termine bündeln
- Prüfberichte und Mängel zentral dokumentieren, Behebung bis zum Abschluss verfolgen
Die gesetzliche Betreiberverantwortung verbleibt beim Betreiber. Wir übernehmen Ermittlung, Organisation, Koordination und Dokumentation.
Prüffristen Brandschutz
| Anlagenart | Prüfung | Richtfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Tragbare Feuerlöscher | Instandhaltung durch Sachkundigen | 2 Jahre | ASR A2.2, DIN 14406-4 |
| Brandmeldeanlagen | Inspektion / Wartung | vierteljährlich / jährlich | DIN 14675-1, DIN VDE 0833-1 |
| Brandmeldeanlagen in Sonderbauten | Prüfung durch Prüfsachverständigen | in der Regel 3 Jahre | je nach Landesrecht: Prüfverordnung bzw. Sonderbauverordnung des jeweiligen Bundeslandes |
| Sicherheitsbeleuchtung | Funktionsprüfung / Prüfung der Nennbetriebsdauer | monatlich / jährlich | DIN EN 50172, DIN VDE V 0108-100-1 |
| Rauch- und Wärmeabzugsanlagen | Wartung | 1 Jahr | DIN 18232-2 |
| Feststellanlagen an Brandschutztüren | Funktionsprüfung durch Betreiber / Wartung | monatlich / jährlich | DIN 14677, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Richtwerte und Höchstfristen. Die verbindliche Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und gegebenenfalls Landesrecht. Alle Prüffristen im Überblick
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