Brandschutzprüfung: Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher und Sicherheitstechnik

Brandschutztechnische Anlagen unterliegen einem Geflecht aus Arbeitsschutzrecht, Normen und Landesbaurecht. Feuerlöscher sind nach ASR A2.2 mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen. Brandmeldeanlagen werden nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-1 vierteljährlich inspiziert und jährlich gewartet.

In Sonderbauten schreiben die Prüfverordnungen der Bundesländer zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige vor – für Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Rauchabzugsanlagen in der Regel alle drei Jahre.

Was geprüft wird

  • Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungseinrichtungen
  • Tragbare Feuerlöscher und Wandhydranten
  • Sicherheitsbeleuchtung und Rettungswegkennzeichnung
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Feststellanlagen an Brandschutztüren

Was wir übernehmen

  1. Brandschutztechnische Anlagen erfassen und Prüfpflichten nach Arbeitsschutz- und Landesrecht zuordnen
  2. Sachkundige, Fachfirmen und Prüfsachverständige beauftragen und Termine bündeln
  3. Prüfberichte und Mängel zentral dokumentieren, Behebung bis zum Abschluss verfolgen

Die gesetzliche Betreiberverantwortung verbleibt beim Betreiber. Wir übernehmen Ermittlung, Organisation, Koordination und Dokumentation.

Prüffristen Brandschutz

AnlagenartPrüfungRichtfristRechtsgrundlage
Tragbare FeuerlöscherInstandhaltung durch Sachkundigen2 JahreASR A2.2, DIN 14406-4
BrandmeldeanlagenInspektion / Wartungvierteljährlich / jährlichDIN 14675-1, DIN VDE 0833-1
Brandmeldeanlagen in SonderbautenPrüfung durch Prüfsachverständigenin der Regel 3 Jahreje nach Landesrecht: Prüfverordnung bzw. Sonderbauverordnung des jeweiligen Bundeslandes
SicherheitsbeleuchtungFunktionsprüfung / Prüfung der Nennbetriebsdauermonatlich / jährlichDIN EN 50172, DIN VDE V 0108-100-1
Rauch- und WärmeabzugsanlagenWartung1 JahrDIN 18232-2
Feststellanlagen an BrandschutztürenFunktionsprüfung durch Betreiber / Wartungmonatlich / jährlichDIN 14677, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Richtwerte und Höchstfristen. Die verbindliche Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und gegebenenfalls Landesrecht. Alle Prüffristen im Überblick

Weitere Prüfbereiche

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